Prüfungen
Prüfungen dienen der Feststellung des in Ihrem Studiengang erworbenen Wissens und Könnens. Ohne erfolgreich bestandene Prüfungen ist es nicht möglich, zu einem Studienabschluss zu kommen.
Prüfungen dienen der Feststellung des in Ihrem Studiengang erworbenen Wissens und Könnens. Ohne erfolgreich bestandene Prüfungen ist es nicht möglich, zu einem Studienabschluss zu kommen.
In jedem Studiengang müssen Sie Prüfungsleistungen erbringen. Generell sind dabei unterschiedliche Prüfungsformen denkbar: Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, wissenschaftliche Hausarbeiten, Projekte unterschiedlicher Art, Multiple-Choice-Prüfungen oder eine Kombination dieser Anforderungen. Je nach Bedeutung der Prüfungsleistung ist die Form der zu erbringenden Leistung in der Prüfungsordnung bzw. Prüfungs- und Studienordnung geregelt oder dem Ermessen des Dozenten überlassen.
In modularisierten Studiengängen (z.B. Bachelor) wurden die vormals geblockten Zwischen- und Abschlussprüfungen entzerrt und auf die gesamte Studiendauer verteilt. Daher sind die abzulegenden Prüfungen zahlreich (und somit ist ggf. auch häufiger eine formale Anmeldung im Prüfungsamt erforderlich), jedoch bezüglich des Stoffumfangs überschaubarer. Sofern Ihr zuständiges Prüfungsamt dies anbietet, können Sie zu Beginn des jeweils folgenden Semesters einen persönlichen Kontoauszug, der die Module, die Prüfungen mitsamt Noten und die entsprechende Anzahl der erworbenen ECTS-Punkte aufführt, via LSF einsehen.
In vielen Bachelorstudiengängen müssen Sie im ersten Studienjahr eine Grundlagenorientierungsprüfung (GOP) ablegen. Eine nicht bestandene GOP kann nur einmal zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. Alle rechtlichen Fragen hinsichtlich Prüfungen und Studienverlauf werden in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Faches geregelt: Dort können Sie z.B. nachlesen, ob Sie die GOP im ersten oder zweiten Semester absolvieren müssen. Sofern dies für Ihren Studiengang vorgesehen ist, melden Sie sich bitte auch zur GOP via LSF an.
Studieren Sie in einem noch nicht modularisierten Studiengang wie zum Beispiel Magister, Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehramt) werden Ihre Studienleistungen in Form von Scheinen dokumentiert. In solchen nicht modularisierten Studiengängen müssen Sie eine große Zwischen- und eine große Abschlussprüfung ablegen. Zu diesen Prüfungen müssen Sie sich in Ihrem Prüfungsamt anmelden und können nur zugelassen werden, wenn Sie die in der Prüfungsordnung definierten Leistungsnachweise (Scheine) und Ihr ordnungsgemäß geführtes Studienbuch bzw. die Studienverlaufsbescheinigung, das Sie bei der Immatrikulation bekommen haben, vorlegen. Bitte erkundigen Sie sich zu den Anmeldeformalitäten beim zuständigen Prüfungsamt! Die entsprechende Prüfungsordnung erhalten Sie online im Rahmen der Beschreibung Ihres jeweiligen Studiengangs. Die Zeit vor diesen großen Prüfungen ist geprägt von einer längeren Lernperiode, die Durchhaltevermögen erfordert.
In beinahe allen Studiengängen haben Sie eine eigenständige wissenschaftliche Abschlussarbeit (Magister-, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. eine Zulassungsarbeit bei den Lehramtsstudiengängen) zu verfassen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig (d.h. nach der Zwischenprüfung bzw. nach etwa der Hälfte der erworbenen ECTS-Punkte) damit auseinanderzusetzen. Je nach Studiengang, Arbeitsintensität und Arbeitsrhythmus ist dafür in der Regel eine Zeit von drei bis sechs Monaten einzuplanen.
In Zusammenhang mit dem Stichwort Prüfungen dürfen einige Hinweise zum Thema Prüfungsfristen nicht fehlen: Die Prüfungs- und Studienordnungen enthalten Bestimmungen darüber, bis zu welchem Zeitpunkt eine Modul-, Zwischen- oder Abschlussprüfung abgelegt sein muss. Haben Studierende bis zu diesem Zeitpunkt aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, die entsprechende Prüfung nicht abgelegt, so gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Wiederholungsprüfung ist dann innerhalb eines festgelegten Zeitabschnitts abzulegen. Geschieht dies nicht, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Dies führt zur Zwangsexmatrikulation. Ob die Immatrikulation im gleichen oder einem verwandten Studiengang in Deutschland dann noch möglich ist, müssen Sie mit der jeweiligen Hochschule klären.
Prüfungen stellen immer eine besondere psychische Belastungssituation dar. Sollten Sie bemerken, dass Sie dieser Herausforderung nicht gewachsen sind, setzen Sie sich frühzeitig mit der Zentralen Studienberatung, mit der psychosozialen Beratungsstelle des Studierendenwerks oder mit einer der christlichen Hochschulgemeinden in Verbindung, um sich Unterstützung zu holen!